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   OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15   

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OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15 (https://dejure.org/2016,37277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2016 - 3 C 14/15 (https://dejure.org/2016,37277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2016 - 3 C 14/15 (https://dejure.org/2016,37277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 GemO, § 20 Abs. 5 GemO, § 20 Abs. 2 Nr. 2 GemO,§ 51 Abs. 1 SächsStrG, § 51 Abs. 2 SächsStrG, § 51 Abs. 3 SächsStrG, § 51 Abs. 5 SächsStrG
    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit

  • Justiz Sachsen

    GemO § 20 Abs. 1, Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 SächsStrG § 51 Abs. 1 - 3, Abs. 5
    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Andererseits ist aber auch zu beachten, dass die Zusammensetzung des gewählten Gremiums nicht unter Verstoß gegen demokratische Grundprinzipien durch eine zu weit gehende Auslegung der Befangenheitsvorschriften verändert werden darf (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; VGH BW, Urt. v. 30. April 2004, BauR 2005, 57 zum inhaltsgleichen § 18 Abs. 1 GemO BW).

    Eine Entscheidung ist dann individualisierbar, wenn sie sich auf den kommunalen Mandatsträger so "zuspitzt", dass er als Adressat der Entscheidung anzusehen ist (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; Blazek in: Quecke/Schmidt, SächsGemO, § 20 Rn. 91 bis 94).

    Diese Situation ist wiederum zu unterscheiden von Fällen, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Individualinteressen durch ein- und dieselbe anstehende Entscheidung berührt wird und in denen keine privilegierte Bevölkerungsgruppe anzunehmen ist (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, Blazek a. a. O., § 20 Rn. 91 bis 94).

    Der Vor- oder Nachteil beruht allein auf der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch den Beschluss betroffen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 20.3.2002 - 2 K 10/99 -, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Die Möglichkeit der Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt bringt eine sachliche Beziehung des Grundstücks und der Straße mit sich, die es rechtfertigt, den Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung heranzuziehen oder ihm Straßenreinigungsgebühren aufzuerlegen (BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht, das auf ein Angrenzen an die Straße abstellt; BayVGH, Urt. v. 14. März 1984, NVwZ 1985, 775, 776).

    Das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt zwar eine vernünftige objektive Beziehung des Grundstücks zur Straße, die eine besondere Verpflichtung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sachlich rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16).

    Eine ausreichende sachliche Beziehung des Grundstücks zur Straße liegt aber auch dann vor, wenn die konkrete - nicht nur hypothetische - Möglichkeit einer nicht völlig unerheblichen Straßenverschmutzung durch das Anliegergrundstück zu bejahen ist (zur Straßenreinigungsgebührenpflicht BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Die durch die Straße in der Regel gegebene Möglichkeit einer wirtschaftlichen oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks ist unabhängig davon, ob es bereits nach dem Baugesetzbuch erschlossen ist oder bereits einen Zugang zur Straße hat (BayVGH, Urt. v. 13. Juli 1988, BayVBl 1989, 563; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 7. März 2006 NVwZ-RR 2006, 722; SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 45; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., 2010, § 30 Rn. 29).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. März 2007 - 5 B 45/05 - (juris Rn. 45) ausgeführt hat, werden landwirtschaftlich genutzte Grundstücke üblicherweise über ein Geflecht von Wirtschaftswegen bewirtschaftet, die nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen sind.

    Aus diesen Gründen hält der Senat an seiner zur Straßenreinigungsgebührenpflicht ergangenen Rechtsprechung, dass ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück nicht durch die zu reinigende Straße erschlossen werde (SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 43), nicht länger fest.

  • BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89

    Gehweg - Anlieger - Winterdienst - Streupflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).ii) Die Straßenreinigungssatzung vom 19. September 2011 ist auch nicht insoweit rechtswidrig, als in § 1 Abs. 1 StrRS die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke übertragen wird, ohne dass hiervon landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausgenommen werden.

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Darüber hinaus habe sich das Oberverwaltungsgericht mit seinem Rechtssatz, dem Allgemeininteresse sei dadurch hinreichend Rechnung getragen worden, dass den Straßenanliegern die Reinigung der Fahrbahnfläche nicht auferlegt worden sei, sondern allein die Reinigung und Räumung der Gehwege, nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 7. April 1989 (- 8 C 90.87 -, juris) gesetzt.

    Der Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verbietet es, die Anlieger ohne Einschränkung oder Ausgleich der vollen Straßenreinigungspflicht zu unterwerfen, wenn und soweit die Straßenreinigung dem Allgemeininteresse an sauberen Straßen dient; anderes gilt jedoch für Anliegerstraßen, deren Reinigung ausschließlich oder ganz überwiegend im besonderen Interesse der Anlieger erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, juris Rn. 16) und für die hier geregelte Reinigung von Gehwegen oder gleichgestellten Flächen.

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Mit Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 - hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts auf den Antrag hin § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung für unwirksam erklärt, im Übrigen aber den Antrag abgelehnt.

    16 Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. März 2014 (- 5 C 27/12 -, juris) folgende Ausführungen gemacht:.

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Zumutbarkeitsgesichtspunkte können zu einer Einschränkung der Reinigungsfläche führen (BayVGH, Urt. v. 4. April 2007 - 8 B 05.3195 -, juris Rn. 67).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Die Belastungsgrenze ist jedenfalls dort überschritten, wo die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20. August 1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20. August 1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 9 A 2355/00

    Straßenreinigungsgebühr bei landwirtschaftlichem Grundstück

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11

    Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr;

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KN 85/11

    Zuordnung eines Weges zu den reinigenden Fahrbahnen in einer

  • KAG Freiburg, 30.09.2011 - 8/11

    Verhängung einer Geldbuße

  • VGH Bayern, 14.03.1984 - 4 B 81 A.1231

    Heranziehung von Hinterliegern zur Straßenreinigung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12

    Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

  • BVerwG, 15.07.2015 - 9 BN 1.15

    Gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung; Geschäftsverteilungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Andererseits darf die Zusammensetzung des gewählten Gremiums nicht unter Verstoß gegen demokratische Grundprinzipien durch eine zu weit gehende Auslegung der Befangenheitsvorschriften verändert werden (vgl. Sächsische OVG, Urt. v. 15. Sept. 2016, 3 C 14/15, Rn. 16; 4. Juni 2008, 5 B 65/06, Rn. 92; jeweils zit. nach juris).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Denn wenn ein verhältnismäßig unwesentlicher Teil einer Abgabensatzung rechtsunwirksam ist, aber ohne Nachteil für deren Gesamtgefüge herausgelöst werden kann, zieht die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht die Ungültigkeit der gesamten Abgabensatzung nach sich, sofern die Rechtsbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (zu diesem Maßstab grundlegend BVerwG, Urteil vom 27.01.1978 - VII C 44.76 -, juris; aus jüngerer Zeit etwa Bayer. VGH, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 15.09.2016 - 3 C 14/15 -, juris; OVG Berlin-Brandenbg., Beschluss vom 01.06.2015 - 9 N 5.15 -, juris; Faiß, KAG BW, Stand 11/2016, § 3 KAG Rn. 11, m.w.N.).
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